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Fahrzeugsicherheit

Wir bieten Ihnen ein breites Produktspektrum an Warnmarkierungen, Warntafeln, Beleuchtungsanlagen und Zubehör rund um die Fahrzeugsicherung im landwirtschaftlichen Bereich.

Bei Interesse an unseren Produkten nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Neu im Programm:

Die derzeit kleinste zugelassene* bauartgenehmigte Warntafel mit den Abmessungen 282 x 282 mm! (Form B nach TA 18b)

(*nach §22 der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)) mit Prüfnummer des KBA Flensburg: K403

Die derzeit kleinste zugelassene* bauartgenehmigte Warntafel mit den Abmessungen 282 x 282 mm! (Form B nach TA 18b)

(*nach §22 der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)) mit Prüfnummer des KBA Flensburg: K403

Die WGF–Warntafeln Typ 3 besitzen eine 5-fach höhere Rückstrahlkraft als normale Warntafeln mit Typ 1 Signalfolien, die nur in den Abmessungen 430 x 430 mm genehmigt sind. Lediglich die deutlich höheren Rückstrahlwerte erlauben die kleinen Abmessungen von 282 x 282 mm

 

Keine Bruchgefahr!

Da wir keinen Hartkunststoff (Katzenaugen) verwenden, können wir eine Bruchgefahr im Arbeitseinsatz durch Vibrationen, Schläge usw. vollständig ausschließen.

Vorteile der kleinen Warntafel (Nachtparktafel)

  • längere Lebensdauer
  • keine Absplitterung von gebrochenen Kunststoffreflektoren
  • geringeres Gewicht
  • in Kunststoff- oder Metallausführung

Suchen Sie sich aus den vielen zugelassenen WGF–Systemen die richtige

  • Warntafel 282 x 282 mm

für Ihren optimalen Einsatzzweck heraus.

Für die seitliche Kenntlichmachung von land- und forstwirtschaftlichen Zügen gemäß ECE 104 bieten wir Ihnen mikroprismatische Reflexfolien des Typs 3 an.

Land- oder forstwirtschaftliche Züge, bzw. Zugmaschinen mit langen Arbeitsgeräten stellen aufgrund ihrer unterschiedlichen Längen und der relativ geringen Geschwindigkeiten besondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit .

Eine besonders kritische Gefahrensituation entsteht, wenn solche bis zu 16m langen Züge eine Straße überqueren oder einbiegen.

us dem Stand benötigt ein solches Gespann zum überqueren einer 12 m breiten Straße etwa 15 Sekunden. An unübersichtlichen Einmündungen sogar noch länger.

Ein PKW, der mit etwa 100 km/h fährt, muss dieses Fahrzeug bereits aus einer Entfernung von 450 m sehen können, damit eine Kollision vermieden wird. Schon am Tag eine gefährliche Situation. Aber was ist bei Dunkelheit?

Abhilfe schafft hier eine gelbe Seitenmarkierung aus 3M™ Scotchlite™ Diamond Grade 983-71, wobei immer der gesamte Zug inklusive der Zugmaschine auszurüsten ist.

Ein Gebot der Vernunft:
Gelbe Seitenmarkierungen nach § 51a der StVZO.

 

Erfahrungsbericht der Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim

Mirkroprismatische 3M™-Linienmarkierungen retten Leben

Jahr für Jahr steuern täglich unzählige Landwirte aus dem Emsland und den benachbarten Niederlanden die Kartoffelstärkefabrik Emlichheim mit ihren Zugmaschinen und Anhängern an. Das jährliche Verkehrsaufkommen von ca. 1200 Kartoffeltransportern, birgt ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Zugmaschinen und insbesondere die Anhänger der Landwirte sind häufig bestenfalls mit den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen, gelben Kunststoff-Reflektoren versehen. Besonders in der Nacht sind diese an den Seiten der Anhänger angebrachten Reflektoren jedoch völlig unzureichend, wie Polizeihauptkommissar Franz Frieling und andere Beamte der Polizeiinspektion der Grafschaft Bentheim nur zur Genüge wissen. Ursache für die Häufung der tödlichen Unfälle mit Personenwagen ist der Umstand, dass herannahende Fahrzeuge einen in eine Straße einbiegenden Transporter auf Grund der mangelhaften seitlichen Kenntlichmachung zu spät oder gar nicht erkennen und so oft mit hoher Geschwindigkeit unter einen der Anhänger geraten.

Gelbe 3M™ Diamond Grade-Lininenmarkierung bei Nacht (Anleuchtung durch Abblendlicht)

Aufgrund dieses gravierenden Sicherheitsdefizits hat Polizeihauptkommissar Franz Frieling in seiner Funktion als Verkehrssicherheitsberater der Polizei Grafschaft Bentheim in Zusammenarbeit mit der Fa. Emslandstärke Emlichheim, dem Fahrzeughersteller KRONE, der Landwirtschaftskammer Hannover und der 3M Deutschland GmbH, Abt. TSS-Verkehrssicherheit, in dieser Saison eine Aktion zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Kartoffeltransportern ins Leben gerufen.

In der ersten Oktoberwoche war die Polizei mit drei Beamten und einem Infozelt auf dem Gelände der Stärkefabrik präsent. Jeder Landwirt, der in dieser Zeit seine Ware in der Fabrik ablieferte, wurde von der Polizei gestoppt und im Infozelt mit Hilfe von Videos, Plakatwänden und eines Musteranhängers über die Gefahrenquelle Anhänger aufgeklärt. Die Landwirte konnten dann direkt im Infozelt eine mikroprismatische retroreflektierende 3M™ Diamond Grade Folie erwerben, welche zur seitlichen Linienkennzeichnung der Anhänger diente.

Zu Folien und Warntafeln Typ 1 und Typ 3

Während die Typ1-Reflexfolien auf Glaskugeln basieren (dieses System ist bereits über 60 Jahre alt) setzt 3M bei den neuen Folien auf mikroprismatische Technologie. Durch die Totalreflexion im Prisma sind 5-fach höhere Rückstrahlwerte möglich.

Produkte, Eigenschaften und Anwendung

3M liefert für alle Foliengruppen gemäß der Bauart DIN 67520 vom Bundesministerium für Verkehr freigegebene Reflexfolien.

Dazu gehören Mikroglaskugel-Folien, z. B. 3M™ Engineer Grade (Typ1), als auch 3M™ Diamond Grade3M™, eine mikroprismatische Reflexfolie (Typ3)

3M™ Engineer Grade

Typ1 Folien bestehen aus mehreren Schichten, unter anderem auch eingebundenen Mikroglaskugeln.

Produkteigenschaften
  • Retroreflexion
  • Erfüllt DIN 67520, Teil 2, Ausgabe 1989
  • Erfüllt 6171, Teil 1
  • Erfüllt DIN 11030

3M™ Diamond Grade

Typ3

Produkteigenschaften
  • Folie mit höchsten retroreflektierenden Eigenschaften
  • Kosteneinsparung aufgrund langer Funktionsfähigkeit
  • Längere Lebensdauer
  • Hohe Leuchtdichte und bessere Erkennbarkeit
  • Hohe Weitwinkligkeit
  • Erfüllt DIN 67520, Teil 4, Ausgabe 1999 sowie ECE 104
  • Erfüllt 6171, Teil 1
  • Sichere Informationsübermittlung auch unter ungünstigen Sichtbedingungen

Pflicht für neue Fahrzeuge ab dem 10. Oktober 2007

Retroreflektierende Umrissmarkierungen an Lkw sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit Jahren erlaubt. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht.

Anbaumöglichkeiten für Arbeitsscheinwerfer für optimale Ausleuchtung

Für eine genauere Beschreibung bewegen Sie die Maus
über die Ziffern in der Abbildung.

 

Schlepper

Forstroder

Mähdrescher

Radlader | Bagger

Stapler

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